kosten & kostenerstattung

Privatversicherte

Die Kostenübernahme hängt bei den privaten Versicherungen vom jeweiligen Vertrag ab. Es empfiehlt sich vor Aufnahme einer Psychotherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten bei der Krankenkasse anzurufen und sich nach den Konditionen und dem weiteren Vorgehen zu erkundigen. Hierbei ist es sowohl üblich, dass der Therapeut einen ausführlichen Bericht an den medizinischen Dienst der Krankenkasse schreibt, als auch, dass der Therapeut lediglich wenige Fragen der Krankenkasse für die Planung der Therapie beantworten muss. Die Krankenkasse sendet Ihnen hierzu die benötigten Unterlagen auf Anfrage zu, welche Sie dann mit in die Sitzung bringen können. 

 

Die ersten 5 probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen Kassen übernommen da es hier um das Kennenlernen des Therapeuten und die „Passung“ für die angestrebte Therapie geht. Abgerechnet werden die Sitzungen nach dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/P). 

Beihilfestellen

Die Beihilfestellen erwarten vom Therapeuten in jedem Fall einen ausführlichen Bericht an den medizinischen Dienst, welcher spätestens nach der 5. Sitzung geschrieben werden muss. Hierfür müssen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter der Beihilfestelle in Verbindung setzten und diesem mitteilen, dass sie planen eine Psychotherapie zu machen. Dieser lässt Ihnen dann die auszufüllenden Unterlagen zukommen, welche gemeinsam mit dem Therapeut in der Sitzung besprochen werden können. Auch die Beihilfestellen übernehmen die ersten 5 probatorischen Sitzungen ohne Antragsverfahren und Gutachten.