In den meisten Fällen werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie von den privaten Krankenkassen übernommen. Erkundigen Sie sich am Besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse was die Modalitäten Ihres abgeschlossenen Vertrages besagen.
Die ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden in jedem Fall übernommen, sodass wir in einem persönlichen Gespräch gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können.
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht bei einigen Krankenkassen aber die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, die Kosten für die Therapie erstattet zu bekommen.
Wer die Kosten der Therapie aus unterschiedlichsten Gründen selbst zahlen möchte, kann dies natürlich gerne tun. Abgerechnet wird hierbei immer nach der für mich bindenden Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/P)
Auf der Arbeit bzw auf den Wegen zur Arbeit ist man als Arbeitnehmer in der Regel über die Berufsgenossenschaften versichert. Sollten Sie hier einen Unfall erlitten haben, Zeuge eines Unfalls gewesen sein und nachdrücklich von diesem belastet sein werden die Kosten der Psychotherapie von der Berufsgenossenschaft übernommen.