kosten & kostenerstattung

Kostenerstattungsverfahren

Gemäß § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V sind die Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet Ihren Versicherten innerhalb von maximal 3 Monaten eine fachgerechte Behandlung anzubieten. Können die Kassen dies nicht gewährleisten kann auf Antrag die Übernahme der Kosten bei einem niedergelassenen Therapeuten ohne Kassensitz beantragt werden. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und die Bereitschaft der Kostenübernahme je nach Krankenkasse unterschiedlich. Aktuell kann man hierbei allerdings leider einen Trend der AOK und Barmer GEK feststellen das Kostenerstattungsverfahren prinzipiell abzulehnen.

Für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt Ihre Krankenkasse folgende Unterlagen:

 

  • Formloser Antrag des Versicherten auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie
  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, das ein schneller Beginn und ein Aufschub der Therapie unabdingbar sind
  • Nachweis über die Bemühung eines Therapieplatzes bei mindestens 5 Therapeuten mit Kassensitz (als Liste mit Namen des Therapeuten, Datum der Kontaktaufnahme und Wartezeit protokollarisch zu belegen)
  • Antrag/Kostenvoranschlag des Therapeuten, das ein Therapieplatz zeitnah angeboten werden kann
  • Fachkundenachweis und Approbationsurkunde des Therapeuten
  • seit 01.04.2018 neu: Bescheinigung eines niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz, dass Sie eine Therapiesitzung/Akutsprechstunde in der entsprechenden Praxis besucht haben und dieser eine Psychotherapie empfielt. Die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse ist für die sehr zügige Vergabe eines Termins zuständig. Hierfür kann es sein, dass der Therapeut sich nicht in Ihrer Nähe befindet und ein Fahrweg in Kauf genommen werden muss. Es handelt sich allerdings lediglich um eine Sitzung, da der entsprechende Therapeut Ihnen in der Regel keinen Therapieplatz anbieten kann.

Um es für Sie leichter zu machen habe ich bereits die nötigen Vorlagen hierfür vorliegen. Bei Interesse melden Sie sich doch gerne bei mir und ich lasse Ihnen diese per Email zukommen. Um eine schnellere Bearbeitung der Unterlagen anzustreben ist es ratsam die ausgefüllten Vorlagen an meine Praxis zu senden, sodass ich meine benötigten Unterlagen zufügen und alles gesammelt an Ihre Krankenkasse schicken kann.