kosten & kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte

Da ich keinen Kassensitz habe, können die Therapiekosten nicht ohne weiteres über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet werden. Da es, vor allem im Ruhrgebiet, aber seit Jahren zu einem Engpass an Psychotherapieplätzen gekommen und eine Wartezeit von mehr als einem halben Jahre keine Seltenheit ist, willigen die Krankenkassen in einer Einzelfallentscheidung häufig ein, die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren dennoch zu übernehmen.

 

Für Versicherte der Bahn-BKK: Dank eines Kooperationsvertrags ist es mir möglich ohne die Einleitung des Kostenerstattungsverfahrens die Therapiekosten direkt mit der Bahn-BKK abzurechnen. Hierfür benötigen Sie lediglich quartalsweise eine Überweisung des mitbehandlenden Arztes.